Die Alarmierung erfolgt in der Region Hannover

  • auf Weisung des Regionspräsidenten
  • gemäß Alarm- und Ausrückeordnung der TEL
  • nach Lagebeurteilung der Leitung TEL
  • nach Anforderung durch Städte/Gemeinden
  • nach Anforderung durch die Einsatzleitung der Feuerwehr
  • nach Anforderung durch die Örtliche Einsatzleitung Rettungsdienst
  • nach Anforderung durch sonstige Bedarfsträger.

 

Bei Anforderungen der TEL können bereits vor der Entscheidung des Regionspräsidenten der Regionsbrandmeister oder der Leiter der TEL in gegenseitiger Abstimmung Maßnahmen zur Vorbereitung des Einsatzes treffen. Über die Vorbereitungen eines Einsatzes ist die Fachbereichsleitung „Öffentliche Sicherheit und Ordnung" in  Kenntnis zu setzen.

  

Alarmauslösende Stelle

Die Alarmierung der TEL Hannover erfolgt durch die Regionsleitstelle, die dabei durch den Meldekopf der TEL unterstützt wird.

 

Grundsatzregelung/Alarmierung

Die Alarmierung der Mitglieder der TEL erfolgt durch Meldeempfänger oder Telefon.

 

Alarmierungsmöglichkeiten

  • TEL 0 – Leiter TEL (Information)
  • TEL 1 – Leitung gesamt (Information)
  • TEL 2 – TEL und kleiner Einsatzstab
  • TEL 3 – TEL, kl. Einsatzstab, Ergänzungspersonal
  • TEL 4 – Vollalarm

 

Die Verbindungsbeamten der Polizeien der Länder und des Bundes werden über ihre Dienststellen alarmiert.